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Privat Krankenversichern
Wer sich privat krankenversichern will, hat die freie Wahl des versicherten
Leistungsumfangs. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist alles möglich. Wer
gesetzlich versichert ist, kann seinen Schutz durch private Zusatzversicherungen
aufstocken. So kann der gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Status eines
Privatpatienten erreichen (Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder
Zweibettzimmer).
Die private Krankheitsvollversicherung bietet individuellen Versicherungsschutz,
indem sie die medizinischen Behandlungskosten umfassend deckt beziehungsweise
Eigenleistungen oder Leistungen aus Beihilfen ergänzt. Sie ist die Alternative
zur freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und trägt im
individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen zur
Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Privat Versicherte haben
freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern.
Der private Krankenversicherungsschutz gilt grundsätzlich europaweit, außerhalb
Europas mindestens bis zu einem Monat. Bei längeren Aufenthalten kann die
Geltungsdauer verlängert werden.
Privat Versicherte sind nicht von den gesetzlich verordneten Leistungskürzungen
und Zuzahlungserhöhungen betroffen, wie sie der Gesetzgeber immer wieder bei
Gesundheitsreformen vornimmt.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine private Vollversicherung zu gestalten:
die 100%-Sicherung mit und ohne Selbstbehalt. Dieser umfassende Schutz wird
häufig mit einem frei gewählten Selbstbehalt an den Kosten ambulanter Behandlung
verbunden. Dieser im Voraus bestimmte Betrag von zum Beispiel jährlich 200 Euro,
400 Euro oder mehr wird von der Summe der eingereichten Rechnungen abgezogen. Er
bezeichnet den Teil der Behandlungskosten, den der Versicherte selber zu zahlen
hat.
Die Kosten für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen sowie für
Zahnersatz übernimmt die private Krankenversicherung im Rahmen des jeweiligen
Tarifs. Es können Tarife mit unterschiedlichen Erstattungsprozentsätzen gewählt
werden. Ein Tarif mit z.B. 80% Erstattung ist dabei etwas teurer als ein Tarif
mit z.B. nur 50%.
Ein Tarif mit prozentualer Erstattung ist für Beamte und ihre
Familienangehörigen, die Anspruch auf Beihilfe haben, interessant. Die Höhe des
Prozentsatzes, zu dem Krankheitskosten erstattet werden, wählen sie nach ihrem
Beihilfeanspruch selbst aus.
Die Anwartschaftsversicherung bewahrt während der Zeit, in der
Leistungsansprüche zum Beispiel gegenüber anderen Versicherungsträgern bestehen,
gegen einen geringen Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer
Krankheitsversicherung. Beim Wiederaufleben der Leistungen sind entweder
zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten in den Versicherungsschutz einbezogen
(kleine Anwartschaft) oder zusätzlich auch Alterungsrückstellungen aufgebaut
worden (große Anwartschaft). So sichern sich zum Beispiel Polizisten und
Soldaten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge die Vorteile einer rechtzeitig
abgeschlossenen privaten Krankenversicherung.
Auch für arbeitslos gewordene Privatversicherte kann die
Anwartschaftsversicherung interessant sein, denn Arbeitslose werden automatisch
in den gesetzlichen Kassen versicherungspflichtig, wenn sie nicht bereits das
55. Lebensjahr vollendet haben. Dauert die Arbeitslosigkeit weniger als ein Jahr,
so ist auch ohne Anwartschaftsversicherung ein Wiederaufleben des früheren
privaten Versicherungsvertrages zu den alten Bedingungen möglich. Darüber hinaus
besteht die Möglichkeit, sich bei Beginn der Arbeitslosigkeit von der
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen,
sofern seit mindestens 5 Jahren ein privater Krankenversicherungsschutz besteht.
Pflegeversicherung: Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten
Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen die Kosten der
Pflegebedürftigkeit abzusichern.
Die private Pflegepflichtversicherung trägt bis zu einem gesetzlich festgelegten
Höchstbetrag diese Kosten.
Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen gleich. Wer nach medizinischem
Befund wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße
täglich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, erhält einen Teil der
Kosten für die Pflege zu Hause erstattet.
Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen, wird ein Pflegegeld gezahlt.
Während des Urlaubs der pflegenden Angehörigen werden bis zu einem Höchstbetrag
die Kosten einer notwendigen teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege)
oder der Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen erstattet.
Auch für ständige Versorgung in Pflegeheimen (vollstationäre Pflege) werden in
Abhängigkeit des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit Leistungen gewährt.
Die Pflegepflichtversicherung deckt oftmals nicht alle Kosten, die im Pflegefall
entstehen. Die verbleibenden Kosten können mit einer Pflegezusatzversicherung
abgedeckt werden.
Es gibt zwei Formen: die Pflegetagegeld- und die Pflegekostenversicherung. Bei
der Pflegetagegeldversicherung wird im Fall der Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld
bezahlt. Die Pflegekostenversicherung übernimmt Kosten, die nach Vorleistung der
gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung verbleiben.
Die Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen während einer
vorübergehenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Sie ermöglicht, alle
weiterbestehenden persönlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Gesetzlich
Versicherte stocken so ihr Krankengeld auf. Arbeitnehmer erhalten nach Beginn
einer Krankheit noch sechs Wochen lang Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber, laut
Tarif oder Arbeitsvertrag manchmal auch länger.
Vom vereinbarten Zeitpunkt an – bei Selbstständigen und Freiberuflern auch vor
der siebten Woche – wird das vereinbarte Tagegeld der
Krankentagegeldversicherung gezahlt. Die Höhe des Tagegeldes bestimmt der
Versicherte selbst. Er kann so das volle Nettogehalt absichern. Die
Krankentagegeldversicherung ist auch als Zusatzversicherung für gesetzlich
Versicherte geeignet.
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