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Privat Krankenversichern

Wer sich privat krankenversichern will, hat die freie Wahl des versicherten Leistungsumfangs. Vom Grundschutz bis zum Spitzenschutz ist alles möglich. Wer gesetzlich versichert ist, kann seinen Schutz durch private Zusatzversicherungen aufstocken. So kann der gesetzlich Versicherte im Krankenhaus den Status eines Privatpatienten erreichen (Chefarztbehandlung, Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer).

Die private Krankheitsvollversicherung bietet individuellen Versicherungsschutz, indem sie die medizinischen Behandlungskosten umfassend deckt beziehungsweise Eigenleistungen oder Leistungen aus Beihilfen ergänzt. Sie ist die Alternative zur freiwilligen Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse und trägt im individuell vereinbarten Umfang die Kosten für medizinische Leistungen zur Behandlung von Krankheiten, Unfällen und Entbindungen. Privat Versicherte haben freie Wahl unter allen Ärzten und Krankenhäusern.

Der private Krankenversicherungsschutz gilt grundsätzlich europaweit, außerhalb Europas mindestens bis zu einem Monat. Bei längeren Aufenthalten kann die Geltungsdauer verlängert werden.

Privat Versicherte sind nicht von den gesetzlich verordneten Leistungskürzungen und Zuzahlungserhöhungen betroffen, wie sie der Gesetzgeber immer wieder bei Gesundheitsreformen vornimmt.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine private Vollversicherung zu gestalten: die 100%-Sicherung mit und ohne Selbstbehalt. Dieser umfassende Schutz wird häufig mit einem frei gewählten Selbstbehalt an den Kosten ambulanter Behandlung verbunden. Dieser im Voraus bestimmte Betrag von zum Beispiel jährlich 200 Euro, 400 Euro oder mehr wird von der Summe der eingereichten Rechnungen abgezogen. Er bezeichnet den Teil der Behandlungskosten, den der Versicherte selber zu zahlen hat.

Die Kosten für zahnärztliche und kieferorthopädische Behandlungen sowie für Zahnersatz übernimmt die private Krankenversicherung im Rahmen des jeweiligen Tarifs. Es können Tarife mit unterschiedlichen Erstattungsprozentsätzen gewählt werden. Ein Tarif mit z.B. 80% Erstattung ist dabei etwas teurer als ein Tarif mit z.B. nur 50%.

Ein Tarif mit prozentualer Erstattung ist für Beamte und ihre Familienangehörigen, die Anspruch auf Beihilfe haben, interessant. Die Höhe des Prozentsatzes, zu dem Krankheitskosten erstattet werden, wählen sie nach ihrem Beihilfeanspruch selbst aus.

Die Anwartschaftsversicherung bewahrt während der Zeit, in der Leistungsansprüche zum Beispiel gegenüber anderen Versicherungsträgern bestehen, gegen einen geringen Anwartschaftsbeitrag die Rechte aus einer Krankheitsversicherung. Beim Wiederaufleben der Leistungen sind entweder zwischenzeitlich aufgetretene Krankheiten in den Versicherungsschutz einbezogen (kleine Anwartschaft) oder zusätzlich auch Alterungsrückstellungen aufgebaut worden (große Anwartschaft). So sichern sich zum Beispiel Polizisten und Soldaten mit Anspruch auf freie Heilfürsorge die Vorteile einer rechtzeitig abgeschlossenen privaten Krankenversicherung.

Auch für arbeitslos gewordene Privatversicherte kann die Anwartschaftsversicherung interessant sein, denn Arbeitslose werden automatisch in den gesetzlichen Kassen versicherungspflichtig, wenn sie nicht bereits das 55. Lebensjahr vollendet haben. Dauert die Arbeitslosigkeit weniger als ein Jahr, so ist auch ohne Anwartschaftsversicherung ein Wiederaufleben des früheren privaten Versicherungsvertrages zu den alten Bedingungen möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, sich bei Beginn der Arbeitslosigkeit von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung befreien zu lassen, sofern seit mindestens 5 Jahren ein privater Krankenversicherungsschutz besteht.

Pflegeversicherung: Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen und der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzusichern.

Die private Pflegepflichtversicherung trägt bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag diese Kosten.

Die Leistungen sind für alle Pflegebedürftigen gleich. Wer nach medizinischem Befund wegen Krankheit oder Behinderung dauerhaft und in erheblichem Maße täglich auf die Hilfe anderer Menschen angewiesen ist, erhält einen Teil der Kosten für die Pflege zu Hause erstattet.

Wenn Angehörige oder Bekannte die Pflege übernehmen, wird ein Pflegegeld gezahlt. Während des Urlaubs der pflegenden Angehörigen werden bis zu einem Höchstbetrag die Kosten einer notwendigen teilstationären Pflege (Tages- und Nachtpflege) oder der Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen erstattet.

Auch für ständige Versorgung in Pflegeheimen (vollstationäre Pflege) werden in Abhängigkeit des Ausmaßes der Pflegebedürftigkeit Leistungen gewährt.

Die Pflegepflichtversicherung deckt oftmals nicht alle Kosten, die im Pflegefall entstehen. Die verbleibenden Kosten können mit einer Pflegezusatzversicherung abgedeckt werden.

Es gibt zwei Formen: die Pflegetagegeld- und die Pflegekostenversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung wird im Fall der Pflegebedürftigkeit ein Tagegeld bezahlt. Die Pflegekostenversicherung übernimmt Kosten, die nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung verbleiben.

Die Krankentagegeldversicherung sichert das Einkommen während einer vorübergehenden krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit. Sie ermöglicht, alle weiterbestehenden persönlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Gesetzlich Versicherte stocken so ihr Krankengeld auf. Arbeitnehmer erhalten nach Beginn einer Krankheit noch sechs Wochen lang Lohn bzw. Gehalt vom Arbeitgeber, laut Tarif oder Arbeitsvertrag manchmal auch länger.

Vom vereinbarten Zeitpunkt an – bei Selbstständigen und Freiberuflern auch vor der siebten Woche – wird das vereinbarte Tagegeld der Krankentagegeldversicherung gezahlt. Die Höhe des Tagegeldes bestimmt der Versicherte selbst. Er kann so das volle Nettogehalt absichern. Die Krankentagegeldversicherung ist auch als Zusatzversicherung für gesetzlich Versicherte geeignet.

 

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